Platz- und Spielordnung 2025

Golf ist ein Spiel, das sich nach der allgemeinen gültigen Etikette richtet, die durch den

Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews und den deutschen Golfverband vorgegeben ist.

Für die Benutzung der Golfanlage Seddiner See gelten die hier aufgestellten Grundsätze.

 

1. Regeln und Etikette des Golfsports erfordern gegenseitige Rücksichtnahme und

Einordnung auf dem Golfplatz. Das Gebot der Rücksichtnahme auf die Interessen und

Belange anderer Spieler soll auf dem Golfplatz Seddiner See besonders gepflegt werden.

Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke "sein" Spiel zu

spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss,

dass ein besserer Spieler eine zügige Runde spielen will. Umgekehrt muss der bessere

Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann wie er

selbst. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren Einhaltung

selbstverständlich ist, erfordert daher die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt

vor der Persönlichkeit der anderen Spieler nachfolgendes Verhalten:

 

2. Zur Etikette gehören u. a.: Pitch- und Spike-Marken ausbessern, Divots zurücklegen und

festtreten, Bunker harken sowie Abfälle und Zigarettenreste in die vorgesehenen

Abfallbehälter entsorgen. Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen

Verhaltensregeln zu halten.

 

3. Spielberechtigt sind Spielrechtsinhaber, die den Jahresbeitrag bzw. Gastspieler, die den

Greenfee-Betrag entrichtet haben. Ausnahme: Spieler, denen ein Haus- oder Spielverbot

ausgesprochen wurde.

 

4. Das Spielen auf dem Platz ist nur Spielern gestattet, die eine vom DGV anerkannte

Stammvorgabe besitzen oder denen die Platzerlaubnis/Clubvorgabe durch den Golf- und

Country Club Seddiner See e. V. erteilt wurde. Gastspieler haben sich vor dem Start beim

Sekretariat zu melden und müssen ihren Mitgliedsausweis vorlegen.

 

5. Für Kinder und Jugendliche mit Spielrecht der G&CCS AG und Mitgliedschaft im

G&CCS e.V. gilt:

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die im Besitz des Kindergolfabzeichens

in Silber (in allen neun Kategorien) bzw. Gold (Platzreife/HCP 54) sind, dürfen den

Nordplatz in Begleitung eines erziehungsberechtigten oder eines erwachsenen

Spielberechtigten, der die Aufsichtspflicht wahrnimmt, spielen. Die Aufsichtsperson ist für

die Sicherheit des Kindes und die Einhaltung der Etikette verantwortlich.

 Jugendliche ab Vollendung des 12. Lebensjahres, die ein HCP 54 (Platzreife) haben,

dürfen beide Plätze ohne Begleitung eines Erwachsenen spielen. Dies entbindet die

Erziehungsberechtigten nicht von der Aufsichtspflicht. Sie sind für die Sicherheit ihrer

Kinder und die Einhaltung der Etikette verantwortlich.- UND COUNTRY CLUB SEDDINER SEE E.V.

Für Kinder und Jugendliche, die als Gast spielen, gelten für beide Plätze die

Gastspielregelungen mit den dort genannten HCPI-Grenzen. Gastspieler bis zur

Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage nur in Begleitung einer

Aufsichtsperson betreten. Die Aufsichtsperson ist für die Sicherheit des Kindes und die

Einhaltung der Etikette verantwortlich.

 

6. Spielrechtsinhaber der Golf- und Country Club Seddiner See AG sind verpflichtet, ihre

aktuelle Jahresplakette, Gastspieler ihre Greenfee-Plakette deutlich sichtbar am Golf-Bag

anzubringen.

 

7. Startzeiten werden über PC-Caddie gebucht oder durch das Clubsekretariat vergeben.

Gebuchte Startzeiten müssen im Zweifel mindestens drei Stunden vor dem Termin online

storniert werden oder falls nicht mehr möglich, telefonisch im Sekretariat abgesagt werden.

Sämtliche reservierten Zeiten sind am Check-in Terminal zu bestätigen, ansonsten wird

die nicht wahrgenommene oder nicht bestätigte Startzeit als No-Show behandelt. Mit dem

dritten No-Show-Eintrag ist die Buchung von Startzeiten online nicht mehr möglich. Im

Sekretariat ist nach Rücksprache die Löschung der No-Shows und eine Freischaltung

wieder möglich. Im Wiederholungsfall behalten wir uns eine mehrwöchige bzw.

ganzjährige Sperrung für die Online-Reservierung vor.

 

8. Die Platzregeln sind unbedingt einzuhalten. Sonderregelungen werden durch Aushang am Clubsekretariat bekanntgegeben; Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten.

Darüber hinaus ist den Anweisungen des Vorstands, des Starters, der Platzaufsicht und

ggf. der Platzpflegemannschaft unbedingt Folge zu leisten. Die Benutzung von

Entfernungsmessgeräten ist, auch bei vorgabenwirksamen Wettspielen, erlaubt. Nicht

erlaubt ist hingegen die Nutzung von Funktionen, die andere spielrelevante Faktoren

messen. Sollten die Platzaufsicht oder die Spielleitung feststellen, dass durch die

Benutzung dieser Geräte das Spiel verzögert wird, so ist sie, abgesehen von den üblichen

Maßnahmen und Sanktionen, berechtigt, die Benutzung der Geräte im Einzelfall zu

verbieten.

 

9. Die Golfrunde beginnt grundsätzlich am ersten Abschlag und endet am 18-ten Grün. Diese Flights haben immer Vorrecht. Der Beginn auf anderen Abschlägen ist im Ausnahmefall

nach Rücksprache mit dem Management des Golf- und Country Club Seddiner See nur

gestattet, wenn sich auf der gesamten Länge des vorangegangenen Lochs keine Spieler

befinden. Entsprechendes gilt für Abkürzungen auf der Runde bzw. sonstiges

Einschneiden.

 

10. Ein Spieler soll den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die

vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist.

GOLF- UND COUNTRY CLUB SEDDINER SEE E.V.

11. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine

Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, sollen Schwünge zum

"Aufwärmen" nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf den Grüns und

Abschlägen dürfen keine Taschen abgestellt werden. Die Fahnenstange soll mit Bedacht

hingelegt werden (nicht fallenlassen!).

 

12. Durch die Golfanlage führen Wege, teilweise öffentliche. Hier ist äußerste Vorsicht und

Rücksichtnahme geboten. Wenn Benutzer dieser Wege durch das Spiel gefährdet werden

könnten, ist jedes Spiel unbedingt zu unterlassen. Die Benutzer sollten gegebenenfalls in

höflicher Form aufgefordert werden, ihren Weg ohne Zögern fortzusetzen.

 

13. An Wochenenden und Feiertagen haben Vierballspiele Vorrecht auf dem Platz vor

Dreiball-, vor Zweiballspielen. Dieses Vorrecht wird insoweit aufgehoben, als

Spielergruppen bei der Ballsuche oder solche Gruppen, die keinen Anschluss halten

konnten – d.h. um mehr als ein ganzes Loch zurückliegen - nachfolgende Spielergruppen

durchspielen lassen müssen. Darüber hinaus wird ein freiwilliges Durchspielenlassen

schnellerer Flights generell begrüßt und entspricht dem "Spirit of the Game". Mit Rücksicht

auf nachfolgende Spieler sollte das Angebot zum Durchspielen angenommen werden.

Einzelspieler genießen mit Blick auf die höhere Spielfrequenz am Wochenende und an

Feiertagen ausnahmslos kein Platzrecht. An allen anderen Tagen haben schnellere

Spielergruppen, auch Einzelspieler, das Vorrecht. Für einen Einzelspieler gilt dieses

Vorrecht jedoch nur, sofern keine Möglichkeit besteht, sich einer anderen Spielergruppe

anzuschließen.

 

14. Eine Spielgruppe besteht aus max. vier Spielern. Aus jedem Bag darf nur eine Person

spielen.

 

15. Auf der Golfanlage ist eine golfadäquate Bekleidung vorgeschrieben. Das Tragen von

Bluejeans sowie Tops ist auf den Golfplätzen nicht erlaubt. Damen dürfen Hemden /

Poloshirts ohne Kragen und/oder Ärmel tragen. Kurze Hosen / Röcke / Shorts sollten in

angemessener Form getragen werden. Herrenshirts müssen einen Kragen bzw.

Rollkragen und Ärmel aufweisen.

 

16. Das Telefonieren auf dem Platz ist während eines Turniers verboten, im Übrigen sollte es

generell unterbleiben. Bei Verstoß sind der Hausrechtsinhaber bzw. sein Vertreter

berechtigt, einen sofortigen Platzverweis auszusprechen, im Wiederholungsfall auch für

einen längeren Zeitraum. Ausnahmen im Notfall sind gestattet.UND COUNTRY CLUB SEDDINER SEE E

17. Die Driving-Range-Bälle sind Eigentum der Golf- und Country Club Seddiner See AG. Sie dürfen nur auf der Driving-Range und dem Übungsgelände gespielt und nicht von dort

entfernt werden. In keinem Fall dürfen die Driving-Range-Bälle in den Caddyboxen

aufbewahrt oder mit nach Hause genommen werden. Das Bespielen der Puttinggrüns ist

nur mit eigenen Bällen gestattet.

 

18. Aus Sicherheitsgründen sollte die Maschinenhalle von Spielern nicht betreten werden. Das Betreten der Maschinenhalle ist für Kinder und Jugendliche verboten.

 

19. Bei Anfahrt des Golfgeländes bitte Rücksicht auf den Spielbetrieb und die Anwohner

nehmen: Geschwindigkeit im Golfplatzbereich höchstens 30 km/h. Parken Sie nur an den

vorgesehenen Stellen und beachten Sie beim Parken die vorgesehenen Parkstreifen.

20. Die Regeln für das Verhalten auf den Plätzen gelten auch für die Übungseinrichtungen, für den Kurzplatz und für die Driving-Range.

 

21. Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten.

Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit Platzverweis, im Wiederholungsfall mit

Spielverbot geahndet werden.

 

Michendorf, 29.04.2025

Vorstand der Golf- und Country Club Seddiner See AG

Vorstand des Golf- und Country Club Seddiner See Seddiner See e. V.