
Platz- und Spielordnung 2025
Golf ist ein Spiel, das sich nach der allgemeinen gültigen Etikette richtet, die durch den Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews und den deutschen Golfverband vorgegeben ist. Für die Benutzung der Golfanlage Seddiner See gelten die hier aufgestellten Grundsätze.
1. Regeln und Etikette des Golfsports erfordern gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung auf dem Golfplatz. Das Gebot der Rücksichtnahme auf die Interessen und Belange anderer Spieler soll auf dem Golfplatz Seddiner See besonders gepflegt werden. Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke "sein" Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler eine zügige Runde spielen will. Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann wie er selbst. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren Einhaltung selbstverständlich ist, erfordert daher die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler nachfolgendes Verhalten:
2. Zur Etikette gehören u. a.: Pitch- und Spike-Marken ausbessern, Divots zurücklegen und festtreten, Bunker harken sowie Abfälle und Zigarettenreste in die vorgesehenen Abfallbehälter entsorgen. Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten.
3. Spielberechtigt sind Spielrechtsinhaber, die den Jahresbeitrag bzw. Gastspieler, die den Greenfee-Betrag entrichtet haben. Ausnahme: Spieler, denen ein Haus- oder Spielverbot ausgesprochen wurde.
4. Das Spielen auf dem Platz ist nur Spielern gestattet, die eine vom DGV anerkannte Stammvorgabe besitzen oder denen die Platzerlaubnis Clubvorgabe durch den Golf- und Country Club Seddiner See e. V. erteilt wurde. Gastspieler haben sich vor dem Start beim Sekretariat zu melden und müssen ihren Mitgliedsausweis vorlegen.
5. Für Kinder und Jugendliche mit Spielrecht der G&CCS AG und Mitgliedschaft im G&CCS e.V. gilt:
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die im Besitz des Kindergolfabzeichens in Silber (in allen neun Kategorien) bzw. Gold (Platzreife/HCP 54) sind, dürfen den Nordplatz in Begleitung eines erziehungsberechtigten oder eines erwachsenen Spielberechtigten, der die Aufsichtspflicht wahrnimmt, spielen. Die Aufsichtsperson ist für die Sicherheit des Kindes und die Einhaltung der Etikette verantwortlich.
Jugendliche ab Vollendung des 12. Lebensjahres, die ein HCP 54 (Platzreife) haben, dürfen beide Plätze ohne Begleitung eines Erwachsenen spielen. Dies entbindet die Erziehungsberechtigten nicht von der Aufsichtspflicht. Sie sind für die Sicherheit ihrer Kinder und die Einhaltung der Etikette verantwortlich.
Für Kinder und Jugendliche, die als Gast spielen, gelten für beide Plätze die Gastspielregelungen mit den dort genannten HCPI-Grenzen. Gastspieler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage nur in Begleitung einer Aufsichtsperson betreten. Die Aufsichtsperson ist für die Sicherheit des Kindes und die Einhaltung der Etikette verantwortlich.
6. Spielrechtsinhaber der Golf- und Country Club Seddiner See AG sind verpflichtet, ihre aktuelle Jahresplakette, Gastspieler ihre Greenfee-Plakette deutlich sichtbar am Golf-Bag anzubringen.
7. Startzeiten werden über PC-Caddie gebucht oder durch das Clubsekretariat vergeben. Gebuchte Startzeiten müssen im Zweifel mindestens drei Stunden vor dem Termin online storniert werden oder falls nicht mehr möglich, telefonisch im Sekretariat abgesagt werden. Sämtliche reservierten Zeiten sind am Check-in Terminal zu bestätigen, ansonsten wird die nicht wahrgenommene oder nicht bestätigte Startzeit als No-Show behandelt. Mit dem dritten No-Show-Eintrag ist die Buchung von Startzeiten online nicht mehr möglich. Im Sekretariat ist nach Rücksprache die Löschung der No-Shows und eine Freischaltung wieder möglich. Im Wiederholungsfall behalten wir uns eine mehrwöchige bzw. ganzjährige Sperrung für die Online-Reservierung vor.
8. Die Platzregeln sind unbedingt einzuhalten. Sonderregelungen werden durch Aushang am Clubsekretariat bekanntgegeben; Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Vorstands, des Starters, der Platzaufsicht und ggf. der Platzpflegemannschaft unbedingt Folge zu leisten. Die Benutzung von Entfernungsmessgeräten ist, auch bei vorgabenwirksamen Wettspielen, erlaubt. Nicht erlaubt ist hingegen die Nutzung von Funktionen, die andere spielrelevante Faktoren messen. Sollten die Platzaufsicht oder die Spielleitung feststellen, dass durch die Benutzung dieser Geräte das Spiel verzögert wird, so ist sie, abgesehen von den üblichen Maßnahmen und Sanktionen, berechtigt, die Benutzung der Geräte im Einzelfall zu verbieten.
9. Die Golfrunde beginnt grundsätzlich am ersten Abschlag und endet am 18-ten Grün. Diese Flights haben immer Vorrecht. Der Beginn auf anderen Abschlägen ist im Ausnahmefall nach Rücksprache mit dem Management des Golf- und Country Club Seddiner See nur gestattet, wenn sich auf der gesamten Länge des vorangegangenen Lochs keine Spieler befinden. Entsprechendes gilt für Abkürzungen auf der Runde bzw. sonstiges Einschneiden.
10. Ein Spieler soll den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist.
11. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, sollen Schwünge zum "Aufwärmen" nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Taschen abgestellt werden. Die Fahnenstange soll mit Bedacht hingelegt werden (nicht fallenlassen!).
12. Durch die Golfanlage führen Wege, teilweise öffentliche. Hier ist äußerste Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Wenn Benutzer dieser Wege durch das Spiel gefährdet werden könnten, ist jedes Spiel unbedingt zu unterlassen. Die Benutzer sollten gegebenenfalls in höflicher Form aufgefordert werden, ihren Weg ohne Zögern fortzusetzen.
13. An Wochenenden und Feiertagen haben Vierballspiele Vorrecht auf dem Platz vor Dreiball-, vor Zweiballspielen. Dieses Vorrecht wird insoweit aufgehoben, als Spielergruppen bei der Ballsuche oder solche Gruppen, die keinen Anschluss halten konnten – d.h. um mehr als ein ganzes Loch zurückliegen - nachfolgende Spielergruppen durchspielen lassen müssen. Darüber hinaus wird ein freiwilliges Durchspielenlassen schnellerer Flights generell begrüßt und entspricht dem "Spirit of the Game". Mit Rücksicht auf nachfolgende Spieler sollte das Angebot zum Durchspielen angenommen werden. Einzelspieler genießen mit Blick auf die höhere Spielfrequenz am Wochenende und an Feiertagen ausnahmslos kein Platzrecht. An allen anderen Tagen haben schnellere Spielergruppen, auch Einzelspieler, das Vorrecht. Für einen Einzelspieler gilt dieses Vorrecht jedoch nur, sofern keine Möglichkeit besteht, sich einer anderen Spielergruppe anzuschließen.
14. Eine Spielgruppe besteht aus max. vier Spielern. Aus jedem Bag darf nur eine Person spielen.
15. Auf der Golfanlage ist eine golfadäquate Bekleidung vorgeschrieben. Das Tragen von Bluejeans sowie Tops ist auf den Golfplätzen nicht erlaubt. Damen dürfen Hemden / Poloshirts ohne Kragen und/oder Ärmel tragen. Kurze Hosen / Röcke / Shorts sollten in angemessener Form getragen werden. Herrenshirts müssen einen Kragen bzw. Rollkragen und Ärmel aufweisen.
16. Das Telefonieren auf dem Platz ist während eines Turniers verboten, im Übrigen sollte es generell unterbleiben. Bei Verstoß sind der Hausrechtsinhaber bzw. sein Vertreter berechtigt, einen sofortigen Platzverweis auszusprechen, im Wiederholungsfall auch für einen längeren Zeitraum. Ausnahmen im Notfall sind gestattet.
17. Die Driving-Range-Bälle sind Eigentum der Golf- und Country Club Seddiner See AG. Sie dürfen nur auf der Driving-Range und dem Übungsgelände gespielt und nicht von dort entfernt werden. In keinem Fall dürfen die Driving-Range-Bälle in den Caddyboxen aufbewahrt oder mit nach Hause genommen werden. Das Bespielen der Puttinggrüns ist nur mit eigenen Bällen gestattet.
18. Aus Sicherheitsgründen sollte die Maschinenhalle von Spielern nicht betreten werden. Das Betreten der Maschinenhalle ist für Kinder und Jugendliche verboten.
19. Bei Anfahrt des Golfgeländes bitte Rücksicht auf den Spielbetrieb und die Anwohner nehmen: Geschwindigkeit im Golfplatzbereich höchstens 30 km/h. Parken Sie nur an den vorgesehenen Stellen und beachten Sie beim Parken die vorgesehenen Parkstreifen.
20. Die Regeln für das Verhalten auf den Plätzen gelten auch für die Übungseinrichtungen, für den Kurzplatz und für die Driving-Range.
21. Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit Platzverweis, im Wiederholungsfall mit Spielverbot geahndet werden.
Michendorf, 29.04.2025
Vorstand der Golf- und Country Club Seddiner See AG
Vorstand des Golf- und Country Club Seddiner See Seddiner See e.V.