Rahmenausschreibung 2023

1. Austragung
Die Form und die Zeiten des Wettspiels sind in der Ausschreibung definiert.
  
2. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des Golf- und Country Club Seddiner See sowie nach Maßgabe der Ausschreibung. Bei Turnieren sind die Spielzeiten auf der Zählkarte angegeben (Abgabe der Zählkarte maximal 30 Min. nach der aufgedruckten Durchgangszeit des letzten gespielten Loches). Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Zählkarte selbst zurückgibt. Einsichtnahme in die Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.

3. Abschläge
In der Regel schlagen Herren von den weißen und gelben Abschlägen ab und Damen von den roten und gelben Abschlägen. Die Spielleitung kann für einzelne Wettspiele und einzelne Bewerber andere Abschläge bestimmen.

4. Teilnahmeberechtigung
Amateure anerkannter in- und ausländischer Golfclubs. Vorausgesetzte Handicap-Indexe der teilnahmeberechtigten Spieler sind jeweils in den entsprechenden Turnierausschreibungen vermerkt.

5. Wertung
Die Wertung des Wettspiels ist in der jeweiligen Ausschreibung definiert. Bei gleichen Ergebnissen erfolgt ein Stechen nach Punkt 17 dieser Rahmenausschreibung.

6. Meldungen
Meldung erfolgt über PC Caddie online auf der Webseite des G&CC Seddiner See. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung zum Wettspiel mit der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in Ziffern 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e. V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter www.golf.de/dgv/verbandsordnung.cfm eingesehen werden.

7. Meldeschluss
Der Meldeschluss ist in der jeweiligen Turnierausschreibung definiert.

8. Nenngeld
Die Höhe des Nenngeldes ist in der jeweiligen Turnierausschreibung definiert. Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Aus Gründen allgemeiner Gerechtigkeit wird der Spieler bei nicht rechtzeitiger Absage (Meldeschluss) sowie bei ausgebliebener Teilnahme gemäß der Empfehlung der Vorgaben und Spielbestimmungen des DGV nicht von der Zahlung des Nenngeldes befreit. Bei Turnieren mit anschließendem Essen ist das Nenngeld inkl. Essen voll zu zahlen. 

9. Preise
Die Preise sind in der jeweiligen Turnierausschreibung definiert. Sie werden in der Preisverteilung am Ende des Turniers oder in den Preisverteilungen pro Turnierklasse vergeben. Sollte ein Teilnehmer nicht in der Lage sein, seinen Preis persönlich entgegenzunehmen, so kann er den Preis innerhalb von 14 Tagen im Clubsekretariat abholen, oder innerhalb dieser Frist die Abholung vereinbaren. Nach Ablauf der Frist oder des vereinbarten Termins der Abholung verfällt der Preis. Nicht entgegengenommene Preise werden nicht an nächstplatzierte Bewerber weitergereicht.

10. Sonderpreise:
Nearest to the pin: Gewonnen hat der Spieler, dessen Ball nach seinem 1. Schlag von dem zuvor bestimmten Abschlag auf dem zugehörigen Grün dem Loch am nächsten liegt. Messpunkt ist die vordere Lochkante, sofern eine explizite Ausschreibung nichts anderes bestimmt.

Longest Drive: Gewonnen hat der Spieler, dessen Ball nach dem 1. Schlag von dem zuvor bestimmten Abschlag auf der gemähten Rasenfläche (= Fairway, oder kürzer gemäht) der zugehörigen Spielbahn dem Loch am nächsten liegt.

11. Spielleitung
Die Mitglieder der Spielleitung und die Platzrichter (Referee), soweit für das Wettspiel erforderlich, werden vom Spielausschuss bestimmt und vor Beginn des Wettspieles bekannt gegeben. Die Spielleitung und ggf. der Referee treffen Ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Golfregeln, der Wettspielordnung und den einschlägigen Vorschriften nach bestem Wissen. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

12. Spielgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstzeit ist die Zeit, die von der Spielleitung zum Beenden der Runde einer Gruppe als notwendig angesehen wird. Sie wird mit Zeiten je Loch und addierten Zeiten dargestellt. Und schließt alle mit dem Spiel in Verbindung gebrachten Zeiten ein, z. B. für Regelfälle und Zeiten zwischen Löchern. Die zulässige Höchstzeit zur Beendigung von 18 Löchern für ein Turnier ergibt sich aus den auf der Scorekarte ausgewiesenen Zeiten. Das folgende Verfahren gilt nur, wenn eine Gruppe ihre Position auf dem Platz verloren hat.

Definition von „Position verloren

Von der als erste startende Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, falls die addierte Zeit der Gruppe zu irgendeiner Zeit während der Runde,für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschreitet. Von jeder folgenden Gruppe wird angenommen, dass sie ihre Position verloren hat, wenn sie die Zeit eines Startintervalls verloren hat, hinter der Vordergruppe zurückliegt und die für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschritten hat.

Verfahren, wenn eine Gruppe die Position verloren hat:

  1. Die Spielleitung/Referees werden die Spielgeschwindigkeit beobachten und entscheiden, ob die Zeit einer Gruppe gemessen wird, die ihre Position verloren hat. Es wird geprüft, ob es aktuell mildernde Umstände gibt, z. B. ein länger dauernder Regelfall, ein verlorener Ball, ein unspielbarer Ball usw.

Wird die Zeit der Spieler gemessen, erfolgt die Zeitnahme für jeden Spieler der Gruppe einzeln und durch die Spielleitung/dem Referee wird jedem Spieler mitgeteilt, dass er seine Position verloren hat und seine Zeit gemessen wird.

In besonderen Fällen darf auch die Zeit eines einzelnen Spielers oder von zwei Spielern in einer Gruppe von drei Spielern gemessen werden.

Die für jeden Schlag erlaubte Höchstzeit ist 40 Sekunden. 10 weitere Sekunden werden dem Spieler zugestanden, der zuerst a) einen Abschlag auf einem Par 3 Loch, b) einen Schlag zum Grün oder c) einen Chip oder Putt spielt.

Die Zeitnahme beginnt, sobald ein Spieler ausreichend Zeit hatte, seinen Ball zu erreichen, er mit dem Spiel an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann. Die Zeit zum Bestimmen der Entfernung und zur Wahl eines Schlägers zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird.

Auf dem Grün beginnt die Zeitnahme, sobald der Spieler genügend Zeit hatte, den Ball aufzunehmen, zu reinigen und zurückzulegen, Beschädigungen auszubessern, die seine Spiellinie behindern und lose hinderliche Naturstoffe in der Spiellinie zu entfernen. Zeit zum Betrachten der Spiellinie von einer Stelle hinter dem Loch und/oder hinter dem Ball zählt als Zeit die für den nächsten Schlag benötigt wird.

Die Zeitnahme beginnt mit dem Augenblick, in dem die Spielleitung/der Referee entscheidet, dass der Spieler an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann. Die Zeitnahme endet, wenn eine Gruppe wieder in Position ist und dies den Spielern entsprechend mitgeteilt wird.

Strafe für Verstoß:

  1. Verstoß          Verwarnung
  2. Verstoß          ein Strafschlag
  3. Verstoß          Grundstrafe
  4. Verstoß          Disqualifikation

13. Ready Golf
Außer im Lochspiel sollte immer „Ready Golf“ gespielt werden. Dies muss stets auf sichere und verantwortungsbewusste Art und Weise erfolgen. Spielen Sie, wenn sie bereit sind – Sie müssen nicht warten, bis der am weitesten entfernte Ball gespielt wurde. Spielen Sie z. B. „Ready Golf“ wenn

- der weiter entfernte Spieler übereinen schwierigen Schlag nachdenkt

- ein Spieler mit längeren Schlägen wartet, bis das Grün frei ist

- auf dem Abschlag der Spieler mit der Ehre noch nicht bereit ist

- Sie helfen, nach einem verlorenen Ball zu suchen

Sie können von der Spielleitung/dem Referee zu „Ready Golf“ aufgefordert werden, wenn Ihre Gruppe in Rückstand gerät. Sofern es möglich ist, machen Sie andere Spieler in der Gruppe darauf aufmerksam, dass sie zuerst spielen.

14. Beendigungeines Wettspiels
Ein Wettspiel ist 20 Minuten nach Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet. Die Ergebnisliste wird auch auf der Homepage des Clubs im Internet veröffentlicht.

15. Startzeiten
Der Termin für den Aushang der Startliste ist in der Ausschreibung definiert. Startzeiten werden per Aushang im Clubhaus bekannt gegeben und können (je nach Veranstaltung) im Internet (www.gccseddinersee.de) abgerufen werden.

16. Verhaltensvorschriften für Spieler
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten (R 1.2 a) liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

• Mit dem Trolley oder Golfcart zwischen Grün und Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün oder über Abschläge zu fahren.
• Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen oder den Rasen zu beschädigen.
• Einen Schläger zu werfen.
• Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
• Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

Strafe für Fehlverhalten:
• Erster Verstoß     Ein Strafschlag
• Zweiter Verstoß  Grundstrafe
• Dritter Verstoß    Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

• Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
• Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen.
• Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen.
• Andere Spieler absichtlich während ihres Schlags abzulenken.
• Lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines anderen Spielers zu entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegenzulassen.
• Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert.
• Betreten von und Spielen aus Spielverbotszonen.

• Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
• Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.

Personen zu gefährden oder zu verletzen

Strafe für schwerwiegendes Fehlverhalten:
Disqualifikation

Die Strafe der Disqualifikation wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt. Die Befugnis des Vorstandes, sowohl nach der Satzung als auch nach der Haus-, Platz- und Spielordnung z.B. ein Platzverbot auszusprechen, bleibt unberührt.

17. Stechen:
Für das Stechen werden 9 Löcher gewertet und zwar die Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 gemäß Vorgabenverteilungsschlüssel. Bei weiterer Gleichheit 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, sodann 3 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18, 3), sodann 2 Löcher (1,18), sodann das Loch mit dem Schwierigkeitsgrad 1. Besteht immer noch Gleichheit, entscheidet das Los.

18. Elektronische Kommunikationsmittel:
Die Benutzung von Mobiltelefon während der festgesetzten Runde durch den Spieler oder seinen Caddie kann störend wirken. Stellt die Spielleitung eine Störung des Spielbetriebes durch die Benutzung eines solchen Kommunikationsmittels durch einen Spieler oder seinen Caddie fest, so kann sie diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen R 1.2 bewerten und eine Disqualifizierung des Spielers aussprechen. Die Spielleitung kann die Benutzung von Smartphones erlauben, soweit dies im Rahmen eines Turniers für das Life Scoring erforderlich ist. Es ist generell erlaubt für die Verwendung der elektronischen Scorecard.

19. Golfcarts
Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf irgendeinem Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden. Der Spielausschuss erteilt eine Genehmigung im Sinne des Satzes 1 auf Dauer, wenn der Spieler ein ärztliches Attest vorgelegt hat, aus dem sich ergibt, dass der Spieler während festgesetzter Runden auf ein Beförderungsmittel angewiesen ist.


Strafe für Verstoß:

Lochspiel — Nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestellt wurde, muss der Stand des Lochspiels berichtigt werden; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.

Zählspiel — Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde. Loch- oder Zählspiel — Im Falle des Verstoßes zwischen dem Spielen von zwei Löchern wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus.

Die Benutzung irgendeines nicht erlaubten Beförderungsmittels muss unverzüglich nach Erkennen eines Verstoßes eingestellt werden. Anderenfalls ist der Spieler disqualifiziert.

20. Spielunterbrechung
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben werden.

- Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr: Ein langer Signalton
- Witterungsbedingte Spielunterbrechung:        Drei kurze Signaltöne
- Wiederaufnahme des Spiels:                              Zwei kurze Signaltöne

Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b     
Disqualifikation

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

21. Caddies für Jugendliche
Bei Jugendturnieren und registrierten Privatrunden (RPR) sind keine Caddies erlaubt.

Strafe für Verstoß:

Grundstrafe für den Spieler für jedes Loch, auf dem er durch einen Caddy unterstützt wird. Findet der Verstoß zwischen zwei Löchern statt oder wird er dort fortgesetzt, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu.  

22. Veröffentlichungen / Bekanntmachungen
Ergebnisse von Turnieren werden durch Aushang im Clubhaus und in einem mit Passwort geschützten Bereich der Homepage des Clubs bekannt gemacht. Nach den Verbandsordnungen werden die Turnierergebnisse dem Landesgolfverband und dem DGV sowie den Heimatclubs von Gastspielern aus dem Bereich des DGV über das DGV Intranet gemeldet. Fotos und Videos im Zusammenhang mit Turnieren werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Golf- und Country Club Seddiner See behandelt, auf die hiermit verwiesen wird.

23. Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern. (Ausnahme: Handicap-Relevanz, diese Entscheidung kann ausschließlich der DGV nach vorheriger Beantragung durch den Handicap Ausschuss treffen -Handicap Regeln, 7.2b-), die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten neu festzulegen oder abzuändern sowie zusätzliche Bedingungen herauszugeben. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

G&CC Seddiner See e.V.
Stand Februar 2024