Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als sehr wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Coronavirus Mutationen gilt nach der neuen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg
ab dem 12. Januar 2021:
Wegen der höheren Schutzwirkung müssen ab sofort in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften mindestens medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) getragen werden. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken.
Diese neue Vorschrift gilt ab sofort auch für alle Besucher und Mitarbeiter der Golfanlage.
Hier können Sie die 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg lesen
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.