Haus-, Platz- und Spielordnung

I. Die Club-Philosophie des Golf- und Country Club Seddiner See
Die Club-Philosophie beschreibt einerseits die unternehmerische und strategische Ausrichtung des Golfclubs bzw. der Golfanlage und andererseits die insbesondere durch die Clubmitglieder geprägte Atmosphäre, den "Geist" des Clubs.

A.
Im "Mission Statement" ist die strategische Ausrichtung des Golf- und Country Club Seddiner See wie folgt definiert:

"Zielsetzung des Golf- und Country Club Seddiner See ist es, als qualitativ hochwertiger, sicherheits- und service-orientierter, innovativer und zuverlässiger Golfclub seinen Clubmitgliedern und Gästen, Sponsoren und Partnern hervorragende infrastrukturelle Rahmenbedingungen zur Ausübung des Golfsports – im Leistungssport ebenso wie im Freizeitsport sowie auf gesellschaftlicher Ebene - zu bieten.

Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit sind sowohl Zielsetzung als auch Inhalt der Geschäftspolitik, die einen besonderen Schwerpunkt auf das Qualitäts- und Umweltmanagement legt."

Hieraus ergibt sich u.a., dass die Erhaltung und Pflege der Natur sowie eine weitestgehende Schonung der natürlichen Ressourcen ein zentrales Anliegen beim Betrieb der Golfanlage sind.

Auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion mit der Golf- und Country Club Seddiner See AG als Eigentümer- und Betreibergesellschaft sowie dem Golf- und Country Club Seddiner See e.V. als nutzungsberechtigtem Verein wird die Entwicklung der Golfanlage und des Clubs ausschließlich (in Personalunion) von den Aktionären der GCCS AG bzw. den ordentlichen Mitgliedern des GCCS e.V. bestimmt.

Die Golfanlage versteht sich als integrativer Bestandteil der Region und engagiert sich in der Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden, Kommunen, lokalen und regionalen Vereinen und Organisationen und pflegt und fördert den Kontakt zu den Anwohnern und den verantwortlichen Entscheidungsträgern.

B.
Der Geist des Clubs ist - nicht nur im Hinblick auf die geografische Lage an die preußischen Tugenden anknüpfend - durch eine offene, tolerante, freundliche und von gegenseitigem Respekt geprägte Atmosphäre bestimmt.

Der Club dient den Mitgliedern und Gästen zur Erholung und Entspannung, zu einer angenehmen Gestaltung Ihrer Freizeit.

Hauptzweck des Golfclubs ist die Pflege, Förderung und Ausübung des Golfsports, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Jugendförderung gelegt wird. Ergänzend dazu bietet der Club seinen Mitgliedern und Gäste im Rahmen seines Verständnisses als Country-Club weitere sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, um die Kommunikation untereinander - das Zusammengehörigkeitsgefühl, den Club-Charakter - zu fördern und zu stärken

C.
Im Sinne dieser Clubphilosophie zu handeln ist sowohl Verpflichtung (für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter) als auch Versprechen (für die Clubmitglieder, Gäste, Sponsoren etc.).

II. Allgemeines
Die Golf- und Country Club Seddiner See AG ist Eigentümerin und Betreiberin der Golfanlage am Großen Seddiner See (Nordplatz, Südplatz, Clubhaus, Übungsanlagen und sonstige Einrichtungen). Die Betreiberin hat das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage.

Der Golf- und Country Club Seddiner See e. V. ist der Heimatclub auf dieser Golfanlage und verfügt über umfangreiche Nutzungsrechte für seine Mitglieder.

Die Betreiberin und der Golfclub sorgen in gegenseitiger Abstimmung dafür, dass die Golfanlage sich stets in einem guten Zustand befindet und die Ausstattung einer einheitlichen Linie folgt. Betreiberin und Golfclub erlassen gemeinsam die nachfolgenden Regelungen über die Benutzung der Clubanlage und des Clubhauses. Diese sollen so wenig Einschränkungen wie nötig enthalten, um so viel Freude wie möglich am Golfspiel und Country-Leben zu ermöglichen, denn

Golf ist ein Spiel und
die Freizeit unserer Clubmitglieder ist zu wertvoll, um sich über unnötige Reglementierungen zu ärgern. Die Bestimmungen gelten bis auf Widerruf für alle Mitglieder und Gäste, ebenso für Greenfee-Spieler und Turnierteilnehmer.

Diese Ordnung kann jederzeit geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

Haftung:

  1. Für Unfälle auf der Clubanlage besteht keine Unfall-Versicherung. Es besteht hingegen eine Vereinshaftpflichtversicherung, die in Schadensfällen bei unverzüglicher Meldung in Anspruch genommen werden kann.
  2. Für die Mitglieder des Golf- und Country Club Seddiner See e.V. besteht eine Haftpflichtversicherung zur Ausübung des Golfsports. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden an abgestellten Kraftfahrzeugen.

Hausrecht:
Das Hausrecht üben die Vorstandsmitglieder des Golf- und Country Club Seddiner See e. V. und der Vorstand der Golf- und Country Club Seddiner See AG (nachfolgend "Clubmanager" genannt) aus.

III. Hausordnung
Das Clubhaus dient allen Mitgliedern (und seinen Gästen) zur Entspannung und Erholung. Voraussetzung dafür ist gegenseitige Rücksichtnahme. Folgendes ist bitte einzuhalten:
 

  1. Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie die Clubräume in gepflegter Kleidung betreten.
  2. Schuhe mit Soft-Spikes sind im Clubhaus inklusive des Bar-Raumes gestattet, nicht jedoch im Restaurant; es wird allerdings gebeten, auf Spikes zu verzichten. Metall-Spikes sind verboten.
  3. Die Benutzung der Umkleideräume ist nur Golfspielern erlaubt.
  4. Das Mitnehmen und Abstellen von Golftaschen bzw. Caddy-Wagen in das Clubhaus und auf die Terrasse – ausgenommen ist die Caddy-Halle – ist nicht gestattet.
  5. Das Hinaustragen von Möbeln aus dem Haus und die Entfernung von Möbeln und Kissen von den Terrassen und aus dem Restaurationsbereich ist nicht gestattet.
  6. Jugendlichen ist gemäß Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit der Genuss alkoholischer Getränke auf der Clubanlage untersagt.
  7. Das Mitführen von Hunden ist auf der gesamten Golfanlage einschließlich des Clubhauses nicht erlaubt, mit Ausnahme der Terrasse der Clubgastronomie. Lediglich dort ist der Aufenthalt von Hunden unter persönlicher Aufsicht des Halters und unter Leinenzwang zulässig.
  8. Der Clubmanager achtet – in Abstimmung mit dem Clubvorstand – darauf, dass die Bauten und Einrichtungen sich in gutem Zustand befinden und gepflegt werden, und dass das Interieur einer einheitlichen Linie unterliegt.
  9. Es wird darum gebeten, im Gastraum vom Telefonieren mit dem Mobiltelefon Abstand zu nehmen.


IV. Platz- und Spielordnung
Golf ist ein Spiel, das sich nach der allgemeinen gültigen Etikette richtet, die durch den Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews und dem deutschen Golfverband vorgegeben ist. Für die Benutzung der Golfanlage Seddiner See gelten die hier aufgestellten Grundsätze.
 

  1. Regeln und Etikette des Golfsports erfordern gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung auf dem Golfplatz. Das Gebot der Rücksichtnahme auf die Interessen und Belange anderer Spieler soll auf dem Golfplatz Seddiner See besonders gepflegt werden. Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke "sein" Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler eine zügige Runde spielen will. Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann wie er selbst. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren Einhaltung selbstverständlich ist, erfordert daher die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler nachfolgendes Verhalten:
  2. Zur Etikette gehören u. a.: Pitch- und Spike-Marken ausbessern, Divots zurücklegen und festtreten, Bunker harken sowie Abfälle und Zigarettenreste in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten.
  3. Spielberechtigt sind Mitglieder, die den Jahresbeitrag bzw. Gastspieler, die den Greenfee-Betrag entrichtet haben mit Ausnahme von Spielern, denen ein Haus- oder Spielverbot ausgesprochen wurde.
  4. Das Spielen auf dem Platz ist nur Spielern gestattet, die eine vom DGV anerkannte Stammvorgabe besitzen oder denen die Platzerlaubnis/Clubvorgabe durch den Golf- und Country Club Seddiner See e. V. erteilt wurde. Gastspieler haben sich vor dem Start beim Sekretariat zu melden und müssen ihren Mitgliedsausweis vorlegen. Kinder und jugendliche Mitglieder des GCC Seddiner See e.V., die im Besitz des DGV-Kindergolfabzeichens in Silber oder in Gold sind, dürfen in Begleitung erwachsener Golfspieler (Mindestalter 18 Jahre) auf dem Nordplatz die Löcher 1 bis 9 von den verkürzten und besonders gekennzeichneten Kinderabschlägen spielen.
  5. Mitglieder des Golf- und Country Club Seddiner See e. V. sind verpflichtet, ihre Clubplakette einschließlich der jeweils gültigen Jahresplakette, Gastspieler ihre Greenfee-Plakette deutlich sichtbar am Golf-Bag anzubringen.
  6. Startzeiten werden nur durch das Clubsekretariat vergeben. Jeder Spieler wird gebeten, sich vor Spielbeginn im Clubsekretariat zu melden, und im Falle frei verfügbarer Startzeiten seine geplante Abspielzeit mitzuteilen. Die Reihenfolge des Abschlags wird mit der Reservierung und Vergabe von Startzeiten durch den Golf- und Country Club Seddiner See e. V. und/oder durch den Starter am ersten Abschlag geregelt.
  7. Die Platzregeln sind unbedingt einzuhalten. Sonderregelungen werden durch Aushang am Clubsekretariat bekanntgegeben; Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Club-Managements, des Starters, der Platzaufsicht und ggf. der Platzpflegemannschaft unbedingt Folge zu leisten. Die Benutzung von Entfernungsmessgeräten ist, auch bei vorgabenwirksamen Wettspielen, ausdrücklich erlaubt. Sollten die Platzaufsicht oder die Spielleitung feststellen, dass durch die Benutzung dieser Geräte das Spiel verzögert wird, so ist sie, abgesehen von den üblichen Maßnahmen und Sanktionen, berechtigt, die Benutzung der Geräte im Einzelfall zu verbieten.
  8. Die Golfrunde beginnt grundsätzlich am ersten Abschlag und endet am 18-ten Grün. Diese Flights haben immer Vorrecht. Der Beginn auf anderen Abschlägen ist im Ausnahmefall nach Rücksprache mit dem Management des Golf- und Country Club Seddiner See nur gestattet, wenn sich auf der gesamten Länge des vorangegangenen Lochs keine Spieler befinden. Entsprechendes gilt für Abkürzungen auf der Runde bzw. sonstiges Einschneiden.
  9. Ein Spieler soll den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist.
  10. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, sollen Schwünge zum "Aufwärmen" nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Taschen abgestellt werden. Die Fahnenstange soll mit Bedacht hingelegt werden (nicht fallenlassen!).
  11. Durch die Golfanlage führen Wege, teilweise öffentliche. Hier ist äußerste Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Wenn Benutzer dieser Wege durch das Spiel gefährdet werden könnten, ist jedes Spiel unbedingt zu unterlassen. Die Benutzer sollten gegebenenfalls in höflicher Form aufgefordert werden, ihren Weg ohne Zögern fortzusetzen.
  12. An Wochenenden und Feiertagen haben Vierballspiele Vorrecht auf dem Platz vor Dreiball-, vor Zweiballspielen. Dieses Vorrecht wird insoweit aufgehoben, als Spielergruppen bei der Ballsuche oder solche Gruppen, die keinen Anschluss halten konnten – d.h. um mehr als ein ganzes Loch zurückliegen - nachfolgende Spielergruppen durchspielen lassen müssen. Darüber hinaus wird ein freiwilliges Durchspielenlassen schnellerer Flights generell begrüßt und entspricht dem "Spirit of the Game". Mit Rücksicht auf nachfolgende Spieler sollte das Angebot zum Durchspielen angenommen werden. Einzelspieler genießen mit Blick auf die höhere Spielfrequenz am Wochenende und an Feiertagen ausnahmslos kein Platzrecht. An allen anderen Tagen haben schnellere Spielergruppen, auch Einzelspieler, das Vorrecht. Für einen Einzelspieler gilt dieses Vorrecht jedoch nur, sofern keine Möglichkeit besteht, sich einer anderen Spielergruppe anzuschließen.
  13. Eine Spielgruppe besteht aus max. vier Spielern. Aus jedem Bag darf nur eine Person spielen.
  14. Auf der Golfanlage ist eine golfadäquate Bekleidung vorgeschrieben. Das Tragen von Bluejeans sowie Tops ist auf den Golfplätzen nicht erlaubt. Damen dürfen Hemden / Poloshirts ohne Kragen und/oder Ärmel tragen.
  15. Das Telefonieren auf dem Platz ist während eines Turniers verboten, im Übrigen sollte es generell unterbleiben. Bei Verstoß sind der Hausrechtsinhaber bzw. sein Vertreter berechtigt, sofortigen Platzverweis auszusprechen, im Wiederholungsfall auch für einen längeren Zeitraum. Ausnahmen im Notfall sind gestattet.
  16. Die Driving-Range-Bälle sind Eigentum der Golf- und Country Club Seddiner See AG. Sie dürfen nur auf der Driving-Range gespielt werden und nicht von der Driving-Range-Anlage entfernt werden. In keinem Fall dürfen die Driving-Range-Bälle in den Caddyboxen aufbewahrt oder mit nach Hause genommen werden. Das Bespielen der Übungslöcher und Puttinggrüns ist nur mit eigenen Bällen gestattet.
  17. Aus Sicherheitsgründen sollte die Maschinenhalle von Spielern nicht betreten werden. Das Betreten der Maschinenhalle ist für Kinder und Jugendliche verboten.
  18. Bei Anfahrt des Golfgeländes bitte Rücksicht auf den Spielbetrieb und die Anwohner nehmen: Geschwindigkeit im Golfplatzbereich höchstens 30 km/h. Parken Sie nur an den vorgesehenen Stellen und beachten Sie beim Parken die vorgesehenen Parkstreifen.
  19. Die Regeln für das Verhalten auf den Plätzen gelten auch für die Übungseinrichtungen, für den Kurzplatz und für die Driving-Range.
  20. Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit Platzverweis, im Wiederholungsfall mit Spielverbot geahndet werden.


Michendorf, 06.05.2009 
Vorstand der Golf- und Country Club Seddiner See AG
Vorstand des Golf- und Country Club Seddiner See Seddiner See e. V.